Rechtsprechung
   BSG, 12.04.2000 - B 9 VH 1/99 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5072
BSG, 12.04.2000 - B 9 VH 1/99 R (https://dejure.org/2000,5072)
BSG, Entscheidung vom 12.04.2000 - B 9 VH 1/99 R (https://dejure.org/2000,5072)
BSG, Entscheidung vom 12. April 2000 - B 9 VH 1/99 R (https://dejure.org/2000,5072)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5072) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Hinterbliebenenleistungen - Sonderrechtsnachfolge - Versorgungsbezüge - Abtretung - Haft - Prozeßkostenhilfe - Beweisaufnahme - Vertagung

  • Judicialis

    SGG § 202; ; ZPO § 265 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch übergangenen Vertagungsantrag eines Beigeladenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BSG, 12.04.2000 - B 9 VH 1/99 R
    Denn die Beteiligten haben nach Art. 19 Abs. 4 GG Anspruch auf effektiven Rechtsschutz und dieses Recht darf nicht dadurch verletzt werden, daß die Gestaltung des Verfahrens in nicht angemessenem Verhältnis zu den auf Sachaufklärung und Verwirklichung des materiellen Rechts gerichteten Verfahrenszielen steht und insbesondere eine Rücksichtnahme auf Verfahrensbeteiligte in der konkreten Situation vermissen läßt (vgl dazu BVerfGE 78, 123, 126; und ergänzend BVerfGE 88, 118, 124, 126 ff; BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 2 sowie Senatsurteil vom 26. August 1998 - B 9 Vs 7/98 B).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BSG, 12.04.2000 - B 9 VH 1/99 R
    Denn die Beteiligten haben nach Art. 19 Abs. 4 GG Anspruch auf effektiven Rechtsschutz und dieses Recht darf nicht dadurch verletzt werden, daß die Gestaltung des Verfahrens in nicht angemessenem Verhältnis zu den auf Sachaufklärung und Verwirklichung des materiellen Rechts gerichteten Verfahrenszielen steht und insbesondere eine Rücksichtnahme auf Verfahrensbeteiligte in der konkreten Situation vermissen läßt (vgl dazu BVerfGE 78, 123, 126; und ergänzend BVerfGE 88, 118, 124, 126 ff; BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 2 sowie Senatsurteil vom 26. August 1998 - B 9 Vs 7/98 B).
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

    Auszug aus BSG, 12.04.2000 - B 9 VH 1/99 R
    Der Beigeladene hat unmittelbar nach seiner in der mündlichen Verhandlung für ihn überraschend erfolgten Beiladung eine Erklärung abgegeben, die als Vertagungsantrag zu verstehen ist (vgl § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ; zur Auslegung von Prozeßanträgen s auch BSGE 63, 93, 94 = SozR 2200 § 205 Nr. 65).
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Auszug aus BSG, 12.04.2000 - B 9 VH 1/99 R
    Allerdings müssen erhebliche Gründe iS der §§ 227 ZPO, 202 SGG für eine Vertagung, dh zur Bestimmung eines neuen Termins, sprechen und der Beteiligte muß zB durch Stellung eines Vertagungsantrags das ihm Mögliche getan haben, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl zB BSG SozR 3-2200 § 667 Nr. 1).
  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1440/96

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der

    Auszug aus BSG, 12.04.2000 - B 9 VH 1/99 R
    Überdies habe ihm das LSG in verfassungswidriger Weise Prozeßkostenhilfe mit der Begründung versagt, die Vertretung durch einen Rechtsanwalt sei nicht erforderlich (vgl den in das Verfahren eingeführten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 1997 - 1 BvR 1440/96).
  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 118/95

    Wahrung des rechtlichen Gehörs und des Prozeßgrundrechts auf faires Verfahren

    Auszug aus BSG, 12.04.2000 - B 9 VH 1/99 R
    Denn die Beteiligten haben nach Art. 19 Abs. 4 GG Anspruch auf effektiven Rechtsschutz und dieses Recht darf nicht dadurch verletzt werden, daß die Gestaltung des Verfahrens in nicht angemessenem Verhältnis zu den auf Sachaufklärung und Verwirklichung des materiellen Rechts gerichteten Verfahrenszielen steht und insbesondere eine Rücksichtnahme auf Verfahrensbeteiligte in der konkreten Situation vermissen läßt (vgl dazu BVerfGE 78, 123, 126; und ergänzend BVerfGE 88, 118, 124, 126 ff; BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 2 sowie Senatsurteil vom 26. August 1998 - B 9 Vs 7/98 B).
  • BSG, 26.08.1998 - B 9 VS 7/98 B

    Kostenvorschuß bei Begutachtung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 12.04.2000 - B 9 VH 1/99 R
    Denn die Beteiligten haben nach Art. 19 Abs. 4 GG Anspruch auf effektiven Rechtsschutz und dieses Recht darf nicht dadurch verletzt werden, daß die Gestaltung des Verfahrens in nicht angemessenem Verhältnis zu den auf Sachaufklärung und Verwirklichung des materiellen Rechts gerichteten Verfahrenszielen steht und insbesondere eine Rücksichtnahme auf Verfahrensbeteiligte in der konkreten Situation vermissen läßt (vgl dazu BVerfGE 78, 123, 126; und ergänzend BVerfGE 88, 118, 124, 126 ff; BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 2 sowie Senatsurteil vom 26. August 1998 - B 9 Vs 7/98 B).
  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 37/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs im Gerichtsverfahren hat ua zum Inhalt, dass die Beteiligten ausreichend Gelegenheit zur Abgabe sachgemäßer Erklärungen haben müssen und ihnen dazu eine angemessene Zeit eingeräumt wird (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5 S 8; BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 14 S 28; BSG Urteil vom 12. April 2000 - B 9 VH 1/99 R, HVBG-INFO 2000, 2227; BSG Urteil vom 11. Dezember 2002 - B 6 KA 8/02 R, SGb 2003, 152).

    Nimmt der Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung eine unerwartete Wendung, etwa dadurch, dass bisher nicht erörterte (evtl entscheidungserhebliche) Gesichtspunkte auftauchen oder das Gericht den Beteiligten mit einer geänderten Rechtsauffassung gegenübertritt (vgl zB BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 S 58; BSG Urteil vom 12. April 2000 - B 9 VH 1/99 R, HVBG-INFO 2000, 2227), so muss vom Gericht, um Überraschungsentscheidungen zu verhindern, sichergestellt werden, dass sich die Beteiligten sachgemäß zum Prozessstoff äußern können.

    Denn die Beteiligten haben Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz und auf ein faires Verfahren (Art. 19 Abs. 4 und Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG; dazu: BVerfGE 78, 123, 126; 88, 118, 123 ff; BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 2 S 9; BSG Urteil vom 12. April 2000 - B 9 VH 1/99 R, HVBG-INFO 2000, 2227; Urteil des Senats vom 30. Oktober 2001 - B 4 RA 49/01 R, unveröffentlicht).

    Es hätte aber auch die mündliche Verhandlung vertagen können (§ 227 Abs. 1 Satz 1 Zivilprozessordnung iVm § 202 SGG; zur Vertagung der mündlichen Verhandlung: BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5 S 8 f; BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 14 S 28 f; BSG Urteil vom 12. April 2000 - B 9 VH 1/99 R, HVBG-INFO 2000, 2227; BSG Urteil vom 11. Dezember 2002 - B 6 KA 8/02 R, SGb 2003, 152; zur Verlegung eines Termins: BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 57 ff; BSG Urteil vom 30. Oktober 2001 - B 4 RA 49/01 R, unveröffentlicht).

  • BSG, 02.12.2015 - B 9 V 12/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Das dagegen von der Klägerin und dem damaligen Beigeladenen angerufene BSG verwies den Rechtsstreit 2000 zum ersten Mal an das LSG zurück, weil dieses dem Vertagungsantrag des Beigeladenen nach der Beiladung erst im Verhandlungstermin zu Unrecht nicht stattgegeben und damit sein rechtliches Gehör verletzt habe (Urteil vom 12.4.2000 - B 9 VH 1/99 R - Juris) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - L 37 SF 37/12

    Zur Bestimmung der Verfahrensdauer bei verbundenen Verfahren - zum Vorliegen von

    Mit Urteil vom 12. April 2000 hob das BSG das angefochtene Urteil mit der Begründung auf, dass das LSG den Vertagungsantrag des erst in der mündlichen Verhandlung zum Verfahren beigeladenen Bevollmächtigten nicht hätte übergehen dürfen, und verwies den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurück (B 9 VH 1/99 R).

    (3) Beschwerdeverfahren B 9 VH 3/98 B und Revisionsverfahren B 9 VH 1/99 R bzgl. des Urteils vom 05. Mai 1998 (bis Wiedereingang der Akten am 25. Mai 2000 beim LSG).

    Das BSG hat auf die gegen das Urteil des LSG vom 05. Mai 1998 gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde die Revision mit Beschluss vom 03. Februar 1999 (B 9 VH 3/98 B) "wegen des Vorliegens von Verfahrensfehlern" zugelassen sowie im Folgenden das angefochtene Urteil mit Urteil vom 12. April 2000 wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs des in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG zum Verfahren beigeladenen Bevollmächtigten aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen (B 9 VH 1/99 R, juris, Rn. 16 ff.).

  • BSG, 06.10.2011 - B 9 VJ 8/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf

    Nimmt der Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung jedoch eine unerwartete Wendung, etwa dadurch, dass das Gericht - ohne vorangegangenen Hinweis - den Beteiligten mit einer geänderten Rechtsauffassung gegenübertritt (vgl etwa BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23; BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 9 VH 1/99 R - HVBG-INFO 2000, 2227; BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6), muss vom Gericht, um Überraschungsentscheidungen zu verhindern, sichergestellt werden, dass sich die Beteiligten sachgemäß zum Prozessstoff äußern können.
  • BSG, 20.12.2016 - B 5 R 242/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs im Gerichtsverfahren hat ua zum Inhalt, dass die Beteiligten ausreichend Gelegenheit zur Abgabe sachgemäßer Erklärungen haben müssen und ihnen dazu eine angemessene Zeit eingeräumt wird (vgl BSG Urteile vom 19.3.1991 - 2 RU 28/90 - SozR 3-1500 § 62 Nr. 5 S 8, vom 22.8.2000 - B 2 U 15/00 R - SozR 3-1500 § 128 Nr. 14 S 28, vom 12.4.2000 - B 9 VH 1/99 R - HVBG-INFO 2000, 2227 und vom 11.12.2002 - B 6 KA 8/02 R - USK 2002-149 sowie Beschlüsse vom 23.10.2003 - B 4 RA 37/03 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 und vom 6.10.2011 - B 9 VJ 8/10 B - Juris RdNr 12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - L 13 VH 7/94

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Begrenzung der rückwirkenden

    Der Beklagte hat der Klägerin und dem vom 5. Mai 1998 bis 29. August 2006 Beigeladenen deren notwendige außergerichtliche Kosten einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens B 9 VH 1/99 R und des Beschwerdeverfahrens B 9 VH 1/03 B zur Hälfte zu erstatten.
  • LSG Bayern, 04.01.2023 - L 2 U 322/17

    Unfallversicherung: Sachliche Unzuständigkeit des Rentenausschusses

    Selbst wenn man einen Anspruch auf Vertagung für einen rechtskundigen Bevollmächtigten für eine Stellungnahme zu Rechtsfragen, deren Bewertung - wie hier - keine weiteren tatsächlichen Ermittlungen oder Tatsachenkenntnisse erfordern, nicht generell für ausgeschlossen halten sollte, müsste dann aber im konkreten Einzelfall ein erheblicher Grund vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 12.04.2000 - B 9 VH 1/99 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - L 13 VH 7/94 W04 11

    Gewährung einer Leistung nach dem Gesetz über die Gewährung von Leistungen an

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BSG, 08.08.2017 - B 5 R 36/17 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge; Verstoß gegen die tatrichterliche

    Nimmt der Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung eine unerwartete Wendung, etwa dadurch, dass bisher nicht erörterte (evtl entscheidungserhebliche) Gesichtspunkte auftauchen oder das Gericht den Beteiligten mit einer geänderten Rechtsauffassung gegenübertritt (vgl zB BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 S 58; BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 9 VH 1/99 R - HVBG-INFO 2000, 2227), so muss vom Gericht, um Überraschungsentscheidungen zu verhindern, sichergestellt werden, dass sich die Beteiligten sachgemäß zum Prozessstoff äußern können.
  • BSG, 17.06.2010 - B 3 KR 44/09 B
    Das Grundrecht ist verletzt, wenn das angefochtene Urteil auf tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte gestützt worden ist, die bisher nicht erörtert worden sind und dadurch der Rechtsstreit eine unerwartete Wendung genommen hat (vgl zB BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 S 58; BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 9 VH 1/99 R - HVBG-INFO 2000, 2227; BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 mwN; BSG Beschluss vom 5.8.2004 - B 13 RJ 206/03 B - juris; BSG Urteil vom 2.9.2009 - B 6 KA 44/08 R - RdNr 17 mwN, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht